Die Überprüfungen sind gesetzlich vorgeschriebene periodische Prüfungen (z.b. durch Arbeitnehmerinnenschutzgesetz, Bescheidauflagen, usw.) von Anlagen oder Teilen davon.
Wie führen diese mit Eigenpersonal durch und ziehen wo nötig die entsprechende Prüfstellen oder Sachverständige bei.
